Satzung

Nach fast 30 Jahren war 2014 für die Satzung des CVJM Besigheim e.V. eine Generalüberholung fällig. Ziel war einerseits eine Aktualisierung der Sprache, andererseits sollte die Grundlage für neue bzw. andere Strukturen geschaffen werden. So wurde die Möglichkeit geschaffen bis zu vier Vorstände und bis zu 12 reguläre Ausschuß-Mitglieder zu wählen. Auf diese Weise wurde der Weg für eine neue Führungsmanschaft geebnet.

Bei der Mitgliederversammlung 2015 wurde die neue Version verabschiedet und 2016 ein paar kleineren Ergänzungen und Korrekturen zugestimmt.

Die Satzung

Das Wichtigste in Kürze (Auszüge aus der Satzung)

§2 Zweck des Vereins

  • Der CVJM (Christlicher Verein Junger Menschen) hat den Zweck, Menschen miteinander zu verbinden, welche Jesus Christus nach der Heiligen Schrift als ihren Gott und Heiland anerkennen.
  • Sie möchten in ihrem Glauben und Leben seine Jünger sein und gemeinsam danach trachten wollen, das Reich Gottes unter jungen Menschen auszubreiten.

§3 Gemeinnützigkeit

  • Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige, kirchliche Zwecke. Alle Mitarbeit erfolgt ehrenamtlich.

§4 Mitgliedschaft

  • Mitglied kann unabhängig von Konfession, Nationalität, Geschlecht jeder werden
  • Stimmberechtigt ist jedes Mitglied ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
  • Wählbar in Vorstand/Ausschuss ist jedes Mitglied ab dem vollendeten 16 Lebensjahr
 

Struktur des Vereins

CVJM VorstandAnzahl
   Vorsitzender1
   Stellvertreter3
CVJM Ausschuss
   Vorstandsmittglieder4
   regulär gewählte Ausschussmitglieder12
   Rechner1
   Jugendreferent *1
   Pfarrer *1
   * nicht stimmberechtigte Mitglieder
Mitgliederversammlung